Testament und Erbe
Wenn Sie im Testament bedacht wurden, werden Sie vom Nachlassgericht automatisch zur Testamentseröffnung eingeladen.
Erben und Erblasser wissen oft gar nicht, was alles zum Erbe gehört. Das auch Schulden oder der Mietvertrag teil der Erbmasse sind, ist selten bekannt.
In Deutschland ist die Erbfolge gesetzlich geregelt. Wenn Sie Ihr Vermögen nicht einfach an Ihre gesetzlichen Erben vermachen möchten, sollten Sie ein Testament machen.
In Deutschland fallen für jedes Erbe Erbschaftssteuern an. Die Höhe variiert allerdings je nach Verwandschaftsgrad.
Als Kind eines Hinterbliebenen haben Sie grundsätzlich Anspruch auf den Pflichtteil. Dabei ist unerheblich, ob Sie ein leibliches oder adoptiertes Kind sind.